Private Krankenversicherung für Kinder - jetzt mitversichern
Mit der allgemein gesetzlich geregelten Krankenversicherungspflicht ist in Deutschland vorgegeben, dass jeder Bürger eine Krankenversicherung haben muss. Dabei kann eine Krankenversicherung nicht nur bei einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, sondern unter bestimmten Voraussetzung auch bei einer privaten Krankenversicherung. Für eine private Krankenversicherung kommen im Regelfall Beamte sowie selbständige Unternehmer ohne Einschränkungen in Frage. Angestellte müssen über ein ein Mindesteinkommen verfügen, damit sie in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Ein solches Mindesteinkommens kann jährlich variieren und sollte aktuell nach Gesetzeslage eruiert werden.Kinder in der Private Krankenversicherung mitversichern
Kinder können in der GKV ( gesetzliche Krankenversicherung) kostenlos mitversichert werden. Diese Regelung gibt es in einer privaten Krankenversicherung nicht. Als Grundlage zur Krankenversicherung für Kinder gilt, dass Kinder bei dem Elternteil mitversichert sind, welches über das höhere Einkommen verfügt. Sollte jedoch genau dieses Elternteil in einer privaten Krankenversicherung versichert sein, entfällt eine kostenlose Mitversicherung. Ausnahme dafür ist, wenn das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2011 bei einem Einkommen von 4.124,00 €.Wenn eine private Krankenversicherung für Kinder abgeschlossen wird, ist dabei zu beachten, dass für jedes Kind ein separater Vertrag abzuschließen ist. Daraus schlussfolgernd sei festzustellen, dass auch jedes Kind dann über einen individuellen Beitrag abgerechnet wird. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich dann nach bestimmten individuellen Kriterien. Neben den gewählten Leistungen sind auch Aspekte wie Vorerkrankungen ausschlaggebend für die Höhe des Beitrages. Allerdings spielt das Geschlecht bei Kindern keine Rolle. Bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft hat man als Versicherungsnehmer keinen großen Spielraum, um eine private Krankenversicherung für Kinder abschließen zu können. Kinder sind bei dem Versicherer zu versichern, bei der auch das Elternteil versichert ist. Für die Beitragshöhe ausschlaggebend sind das Alter des Kindes und der gewählte Tarif.
Da man bei Kindern eher selten von Vorerkrankungen ausgehen muss und das Eintrittsalter in einen Vertrag recht gering ist, sind oft die Konditionen gegenüber denen der Eltern recht günstig. Die zu erbringenden Leistungen für Kinder sind bereits durch den Tarif des Elternteils begrenzt. Wer zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss diese über private Zusatzversicherungen individuell absichern. Wird das Kind bis spätestens 2 Monate nach der Geburt bei einem Elternteil versichert, entfällt eine Gesundheitsprüfung. Ein eventueller Beitrag für die Pflegeversicherung wird nicht erhoben.
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